Steueroase ausgetrocknet: Deutsche müssen in der Schweiz eine Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent berappen
Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, das ab 2013 in Kraft treten soll. Nach einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wird künftig auf alle in der Schweiz erzielten Gewinne eine Abgeltungssteuer von 23,375 Prozent fällig.
Darüber hinaus wurde auch das Problem der in der Schweiz liegenden Altvermögen gelöst. Je nach Dauer der Kundenbeziehung und Gewinnhöhe muss ein einmaliger Betrag von 19 bis 34 Prozent für unversteuerte Vermögen berappt werden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble darf sich demnächst auf eine größere Überweisung freuen. So heißt es in der EFD-Mitteilung: "Um einerseits ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern und andererseits den Willen zur Umsetzung zu bekunden, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung in der Höhe von CHF 2 Mrd. verpflichtet."
Zur Kontrolle der Umsetzung dürfen die deutschen Steuerbehörden innerhalb von zwei Jahren 750 bis 999 Stichproben durchführen. "Die Gesuche sind zahlenmäßig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses", hieß es weiter.
Im Gegenzug sollen die Schweizer Banken einen leichteren Zugang zum deutschen Markt erhalten: "Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben."