Schweizer Währungstrader verklagt JPMorgan: 580.000 Pfund für einen Tippfehler
Es hört sich nach einer Geschichte aus einer Comedy-Sendung an und es scheint doch ernst gemeint zu sein: Ein damaliger UBS-Währungshändler kündigte im Juni 2010 seine Stelle in der Schweiz für einen wohldotierten Posten in Südafrika. Für den Job in Johannesburg enthielt sein Arbeitsvertrag eine Gehaltszusage von stolzen 24 Mio. Rand (2,34 Mio. Euro).
Er trat die Stelle niemals an, denn JPMorgan bestand darauf, dass es sich um einen Tippfehler handelte. In Wirklichkeit belaufe sich das Gehalt auf nur 2,4 Mio. Rand (234.000 Euro), also 10 Prozent der schriftlich fixierten Summe. Als der Trader bis Dezember 2010 nicht in Johannesburg auftauchte, stornierte JP Morgan den Vertrag.
Doch der will das nicht hinnehmen und verklagt jetzt vor einem Londoner Gericht die US-Bank auf einen Schadensersatz von 580.000 Pfund (694.000 Euro). Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg soll der JPMorgan-Anwalt bei dem Kreuzverhör gefragt haben: „Wie können Sie tatsächlich angenommen haben, dass sie Ihnen für einen Job als Executive Director so viel Geld zahlen würden.“ Keine schlechte Frage, da die Gehälter in Johannesburg oftmals geringer als in London oder Zürich ausfallen.
Zwischenzeitlich hat er bei der Credit Suisse gearbeitet, wobei er dem jüngsten Jobabbau der Schweizer Großbank im November zum Opfer gefallen ist.
Diese Klage zählt zu einer Reihe kurioser Zivilprozesse, die Investmentbanker gegen ihre ehemaligen Arbeitgeber in London anstrengen. So haben frühere Mitarbeiter der Investmentbank Dresdner Kleinwort die Commerzbank darauf verklagt, hohe Boni für 2008 zu zahlen, obwohl die Sparte Rekordverluste verursachte.