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Dem Chef Adieu sagen: Die hohe Kunst der perfekten Kündigung im Banking

Foto: Getty Images

Über die Frage, wie man sich gekonnt bewirbt, wurden schon ganze Bibliotheken geschrieben. Dagegen wird die Kunst der gekonnten Kündigung oft vernachlässigt - und das zu Unrecht. Denn meist sind Branchen und Sektoren recht überschaubar. Man sieht sich bekanntlich oftmals zweimal im Leben und im Falle von Frankfurt und Zürich auch öfters, sofern man gelegentlich über Fressgasse oder Bahnhofsstraße flaniert. Daher kann ein professioneller Abgang von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die spätere Karriere sein.

Vermeiden Sie nach Ihrer Kündigung das letzte Wort

So mancher Angestellte freut sich klammheimlich darauf, dem Vorgesetzten bei der Kündigung endlich die Meinung zu sagen. Auch Karrierecoach Gunnar Belden von der Maturias Personalberatung kennt solche Fälle. „Ich rate generell davon ab, das letzte Wort zu haben. Die Freude, dem Chef endlich einmal die Meinung gesagt zu haben, währt nur kurz, die Last des unwürdigen Abgangs wird Sie hingegen ein Leben lang belasten“, warnt Belden. „Wenn die Dinge ungesagt bleiben, dann ist das oftmals auch gut so.“

Ein negativer Abgang würde auch Jahre später noch beeinflussen, wie ein Angestellter über seinen ehemaligen Chef und das Unternehmen spreche, und auch die eigene Einstellung rückblickend belasten.

Auch kündigen will gekonnt sein

Laut Belden begingen viele Angestellte den Fehler, ihre Kündigung dem Chef des Chefs zu überreichen. Stattdessen müsse die Kündigung immer zunächst dem unmittelbaren Vorgesetzten ausgehändigt werden. „Bei der Kündigung müssen die Berichtslinien eingehalten werden“, betont Belden. Andernfalls reagiere der Chef verschnupft. Der Karrierecoach empfiehlt die Kündigung mit einigen positiven Sätzen zu verbinden, damit bei ihm keine negativen Assoziationen aufkämen. „Sagen Sie ihm, dass es sich bei der neuen Arbeit um ein Angebot handelt, das Sie einfach nicht ausschlagen konnten“, rät Belden.

Fragen Sie nach einem Arbeitszeugnis

Es ist banal, wird aber regelmäßig falsch gemacht. Belden beobachtet, dass die Leute oft vergessen nach einem Arbeitszeugnis zu fragen. Schließlich hätten Sie den neuen Job auch ohne das Zeugnis erhalten. „Doch spätestens beim nächsten Job brauchen Sie es unbedingt“, warnt Belden. Daher empfiehlt er vielleicht schon beim Kündigungsgespräch – im jeden Fall möglichst früh – den Inhalt und den Erhalt des Arbeitszeugnisses abzustimmen. Andernfalls würde die Ausstellung des Zeugnisses rasch auf die lange Bank geschoben.

Mit der Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht

Nach der erfolgten Kündigung müssen viele Angestellte noch Monate in ihrem alten Unternehmen verharren. Laut Headhunter Marcus Michel von der contagi Personalberatung in Frankfurt seien in den Finanzdienstleistungen Kündigungsfristen vielfältig, aber meist lang: So gebe es drei Monate zum Monats- oder Quartalsende, sechs Monate zum Quartalsende und eine Bank habe sogar drei Monate zum Halbjahresende.

„Vor allem Mitarbeiter im Kundenkontakt werden oft gleich freigestellt“, beobachtet Michel. Aber auch die Arbeit bis zum Ende – abzüglich Resturlaub – und Aufhebungsverträge seien üblich. Das hänge ganz von den jeweiligen Gegebenheiten ab. „Ich rate im Zweifelsfall immer, 300 Euro in die Hand zu nehmen, um sich juristisch vor der eigentlichen Kündigung beraten zu lassen: Welche Möglichkeiten habe ich? Wie stelle ich das praktisch an?“

Verabschieden Sie sich nach ihrer Kündigung persönlich oder geben Sie einen Ausstand

Vor der Finanzkrise habe es beim Wechsel des Arbeitgebers schon ab und an „wilde Ausstandsfeten“ gegeben, erinnert sich Michel. Hier gehe es heute gesitteter zu, denn man weiß nie, wann, wo und wie man den Exkollegen und dem ehemaligen Chef wieder beruflich über den Weg laufen wird.

Auch Belden sieht eine allzu opulente Feier kritisch: „Ausstand gibt es eigentlich nur, wenn man sich in den Ruhestand verabschiedet.“ Allerdings empfiehlt der Karrierecoach sich beim Vorgesetzten und den Kollegen persönlich und mit warmen Worten zu verabschieden. „Versuchen Sie mit Ihren Kollegen persönlich oder über die sozialen Medien im Kontakt zu bleiben.“

Bedanken Sie sich beim Chef, auch wenn er es nicht verdient

Machen Sie immer gute Miene – auch zum bösen Spiel. „Bedanken Sie sich für die Dinge, die Sie gelernt haben, selbst wenn sie überschaubar waren“, sagt Belden. Schließlich gebe es immer etwas zu lernen. „Ich habe selbst zum Beispiel von einem ehemaligen Chef gelernt, wie ich selbst als Chef nie sein möchte, das ist doch auch schon etwas“, ergänzt er schmunzelnd.

Oft würden freundliche Worte zum ehemaligen Chef und den Kollegen auch auf gute Resonanz stoßen. „Ich habe beim Coachen erlebt, wie meinen Klienten dann oftmals Worte gesagt wurden, die der Chef über Jahre nicht über die Lippen brachte. Die Erfahrung ist meist sehr positiv“, erläutert Belden. Selbst Leute, denen gekündigt wurde, würden auf diese Weise unbewusst ihre Einstellung ändern. „Daher rate ich Betroffenen immer: Machen Sie eine Erfolgsgeschichte daraus und lassen Sie sich nicht dazu bringen, sich wie ein getretener Hund zu fühlen.“

Falls Sie eine vertrauliche Nachricht, einen Aufreger oder einen Kommentar loswerden wollen, zögern Sie nicht! Schreiben Sie einfach an Florian Hamann. fhamann@efinancialcareers.com.

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AUTORFlorian Hamann Redakteur für Deutschland & die Schweiz

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