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Neuer Kündigungsschutz macht Weg für Personalabbau bei Deutscher und Commerzbank frei

Foto: Getty Image

Zwar ist die Fusion von Deutscher und Commerzbank noch längst nicht ausgemacht, doch wenn sie kommt, dürfte sie tausende von Jobs kosten. Von den dann rund 140.000 Jobs dürften je nach Schätzung 10.000 bis 40.000 Jobs wegfallen. Ein ungesehener Personalabbau dürfte auf die Branche zukommen, die sogar die Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank vor rund zehn Jahren in den Schatten stellt. Doch dieses Mal dürfte der Abbau zumindest bei den Spitzenverdienern deutlich rascher gehen und die Betroffenen geringere Abfindungen sehen als in der Vergangenheit.

Denn wenig bemerkt von der Öffentlichkeit hat sich das „Brexitbegleitgesetz“ seinen Weg durch die Gremien gebahnt. Nachdem es am 21. Februar vom Bundestag verabschiedet wurde, ist es am 28. März im Bundesgesetzplatz erschienen. Damit können ab Ende November Banker mit einem Gehalt von derzeit ab 234.000 Euro leichter vor die Tür gesetzt werden als in der Vergangenheit.

„Das beunruhigt nicht nur Banker, sondern auch andere leitende Mitarbeiter“, erzählt Nils Schmidt, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Verbands „Die Führungskräfte“ in Essen. „Das sind zwar gutverdienende Leute, aber auch dahinter stehen Schicksale.“

Was ist geschehen? Der Bundestag hat den Paragraphen 25a des Kreditwesensgesetzes geändert: „Auf Risikoträger und Risikoträgerinnen bedeutender Institute, deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitrittsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung [derzeit 234.000 Euro, FH] im Sinne des § 159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet und die keine Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte sind, die zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, findet § 9 Absatz 1 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, dass der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsvertrags keiner Begründung bedarf.“

Laut Schmidt mussten Arbeitgeber die Kündigung bislang auch bei Bankern mit Gehältern jenseits von 234.000 Euro begründen. Generell hatte er die Wahl zwischen betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Gründen. Dies stellt in der Praxis einen beträchtlichen Schutz der Mitarbeiter dar und erlaubt ihnen eine hohe Abfindung herauszuschlagen. Mit einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist das fortan für viele Spitzenbanker nicht mehr gültig. Allerdings kann das Arbeitsgericht den Betroffenen weiterhin eine Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern zusprechen. „Das steht in der Entscheidung der Richter. In der Praxis bleiben sie meist deutlich darunter“, kommentiert Schmidt.

Eigentlich bezweckte die Regelung, den Weg für die Ansiedelung von üppig bezahlten Londoner Bankern in Frankfurt frei zu machen. Denn viele ausländische Banken störte am Standort Deutschland vor allem das rigide Kündigungsrecht. In der Praxis jedoch könnten vor allem Mitarbeiter der Deutschen Commerzbank betroffen sein, die eine besondere Verantwortung für Erträge und Risiken der Bank tragen – falls denn die Fusion kommt.

Dem Geschäftsbericht zufolge zählte die Deutsche Bank 2018 exakt 1913 Risikoträger mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von rund 945.000 Euro. Die Gruppe der Risikoträger beansprucht damit gut 15 Prozent der gesamten Personalkosten oder gut 1,8 Mrd. Euro. Durch die Kündigung von gut 100 solcher Risikoträger können also schnell Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Die Commerzbank hat ihren Vergütungsbericht indes noch nicht veröffentlicht.

Diese Gefahr sieht auch der Verband „Die Führungskräfte“, der sich vehement gegen die Neuerung wehrt. „Da wird mit den Bankern eine Gruppe herausgegriffen. Welches wird die nächste Gruppe sein und wo soll das enden?“, fragt Schmidt. Der Rechtsanwalt sieht in der Sonderhandlung der Banker einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und denkt, dass die Neuregelung früher oder später vor dem Bundesverfassungsgericht landet. „Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das gekippt wird.“

Falls Sie eine vertrauliche Nachricht, einen Aufreger oder einen Kommentar loswerden wollen, zögern Sie nicht! Schreiben Sie einfach an Florian Hamann. fhamann@efinancialcareers.com.

 

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AUTORFlorian Hamann Redakteur für Deutschland & die Schweiz
  • Ko
    Kommentator
    12 April 2019

    Die EUR 234.000 p.a. beziehen sich aber auf die Festgehälter, die durchschnittlichen EUR 945.000 p.a beziehen sich auf die Total Compensation. Nachdem der Bonus nach wie vor bis zum Doppelten des Grundgehalts gehen kann (§ 25a Abs. 5 S. 5 KWG), dürfte das nur Leute treffen, deren Total Compensation deutlich über diesen EUR 234.000 liegt. Da der Median hier vermutlich deutlich niedriger liegt als der Durchschnitt, werden da wohl deutlich weniger in Frage kommen.

    Mutmaßlich sind das dann aber auch Leute, die man zu großen Teilen gar nicht los werden will.

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