Die Tücken mit den Umzugsverträgen von Brexit-Bankern
Wer wegen des Brexits nach Kontinentaleuropa umzieht, hat nicht das große Los gezogen. Je mehr Londoner Banker einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, desto deutlicher werden die Nachteile spürbar. Keine Bank hat sich bislang besonders großzügig gezeigt, dennoch gibt es Unterschiede.
Laut dem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Begbie Clench von Doyle Clayton stellt die Gehaltsfrage regelmäßig das Problem dar. „Den umzugswilligen Bankern werden Gehälter angeboten, die denen in Paris oder Frankfurt entsprechen. Die Londoner Bedingungen werden nicht einfach fortgeschrieben. Sie erhalten genauso viel wie die dortigen Angestellten, aber nicht das, was sie gewohnt sind.“
Die Banken wollen sich zu ihren Umzugspaketen ungern äußern. Überdies fallen sie individuell recht unterschiedlich aus. So soll etwa Morgan Stanley ihren Mitarbeitern aus dem Vertrieb festverzinslicher Wertpapiere eine Gehaltsanhebung von 5 Prozent für den Umzug zugesagt haben, plus 5000 Pfund (5700 Euro) für die Umzugskosten. Aber damit war’s das auch. Von BNP Paribas wird berichtet, die Bank habe sich bei ihren Mitarbeitern unbeliebt gemacht, indem sie ihren Mitarbeitern Gehälter in Euro angeboten hat, die deutlich unter ihren gewohnten Vergütungen lagen.
Dagegen scheinen die Bank of America und Merrill Lynch etwas einheitlichere und großzügigere Umzugspakete anzubieten. Wer bei der Bank of America nach Paris umzieht, bekommt eine befristete Unterkunft von 30 Tagen finanziert, was sich ggf. auf 60 Tage verlängern lässt. Falls sie nicht in der Lage sind, bis zum Ende des Schuljahres mitsamt ihrer Familie umziehen, dann finanziert die Bank ihren Sales und Tradern Pendelkosten von bis zu 25.000 Dollar. Doch ähnlich wie andere Institute legt auch die Bank of America das Pariser Gehaltsniveau an. Die bisherigen Gehälter werden nicht etwa einfach in Euro umgerechnet.
Wer einem Umzugsvertrag zustimmt, hat gelegentlich mit einem weiteren Problem zu kämpfen: Die meisten Verträge sehen vor, dass die gewährten Umzugskosten der Bank erstattet werden, sobald der Mitarbeiter die Bank innerhalb eines Jahres verlässt. Ob sich ein neuer Arbeitgeber darauf einlässt, diese Kosten ggf. zu übernehmen, steht in den Sternen.