Finanzaufsicht Finma will von Gehalts-Deckel nichts wissen
Am Mittwoch hat die Finanzmarktaufsicht Finma ihre Vorschläge für Banksaläre publizieren. Es wird - wie gehabt - keine Lohn-Obergrenzen geben.
Für die UBS gelten die neuen Gehaltsregeln schon im laufenden Geschäftsjahr, berichtet die NZZ. Für alle anderen Banken und Versicherungen gelten die Regeln ab Januar 2010.
Hintergrund: Die Untergruppe des internationalen Gremiums Financial Stability Board (FSB) hat im April Prinzipien zu Banksalären vorgestellt, die gegen "perverse Anreize" zu exzessiver Risikonahme wirken sollen - und somit zu mehr Stabilität des Finanzsystems. Die Schweiz ist offenbar das erste Land, das diese FSB-Prinzipien übernimmt.
Sie lauten im einzelnen:
- die Entschädigung wird nicht vom operativen Chef (CEO) kontrolliert, sondern vom Verwaltungsrat
- die Entschädigung muss um die damit verbundenen Risiken korrigiert werden: Zwei Angestellte, die den gleichen kurzfristigen Gewinn generieren, aber unterschiedlich hohe Risiken auf Kosten der Firma eingehen, sollen nicht gleich gut entschädigt werden. Die verursachten Kapitalkosten, das Liquiditäts- oder Reputationsrisiko sind bei der Entschädigung zu berücksichtigen.
- Boni müssen symmetrisch zur Leistung sein. Sie sollten sinken oder verschwinden, wenn die Firma ein schwaches Ergebnis auf Konzern-, Divisions- oder Geschäftseinheitsstufe erzielt. Bisher sind die Boni bei gutem Geschäftsgang viel stärker gestiegen, als sie bei schlechten Geschäften gesunken sind.
- die Auszahlungspläne müssen sich nach dem Zeithorizont der Risiken richten: Kurzfristig erzielte Gewinne dürfen nicht sofort als Boni ausgeschüttet werden, wenn die damit verbundenen Risiken erst langfristig auftreten.
- die nationale Aufsichtsbehörde soll bei Fehlverhalten eingreifen können
- klare Information über Entschädigung: Die Aktionäre sollen bei der Entschädigung mitreden können. Dazu müssen sie sich informieren können.